Was ist eine elektronische Patientenakte (EHR)?
Eine elektronische Patientenakte (EPA) ist ein digitaler Datensatz mit den Gesundheitsdaten eines Patienten, der sicher zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern und Versorgungseinrichtungen ausgetauscht werden kann. Sie fasst Informationen aus der gesamten Behandlungsgeschichte eines Patienten in einem einzigen Datensatz zusammen, auf den autorisierte Ärzte während der Behandlung zugreifen können. Während EPAs weltweit in Gesundheitssystemen eingesetzt werden, sind sie in Großbritannien im gesamten Nationalen Gesundheitsdienst (NHS) und den dezentralisierten Gesundheitsdiensten implementiert.
Das entscheidende Merkmal einer elektronischen Patientenakte (EHR) ist ihre Interoperabilität. Im Gegensatz zu einer digitalen Akte, die nur innerhalb einer einzelnen Arztpraxis oder eines Krankenhauses existiert, ist eine EHR so konzipiert, dass sie den Patienten im gesamten Gesundheitssystem begleitet. Dies ermöglicht es Ärzten und Pflegekräften in verschiedenen Einrichtungen, auf dieselben aktuellen Informationen zuzugreifen, was die Kontinuität der Versorgung unterstützt, Doppelarbeit vermeidet und die Kommunikation zwischen den Diensten verbessert.
Was unterscheidet eine elektronische Patientenakte von anderen digitalen Datensätzen?
Der entscheidende Unterschied zwischen einer elektronischen Patientenakte (EHR) und anderen digitalen Patientenakten liegt in der Interoperabilität. Eine EHR ist so konzipiert, dass Informationen sicher zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern, Systemen und Versorgungseinrichtungen ausgetauscht werden können.
Eine digitale Patientenakte auf Praxisebene verbleibt in der Regel innerhalb der Organisation, die sie erstellt hat. Beispielsweise kann eine Hausarztpraxis ein Kliniksystem verwenden, das Konsultationen, Rezepte und Patientengeschichten ausschließlich für den internen Gebrauch speichert. Im Gegensatz dazu ist eine elektronische Patientenakte (EHR) darauf ausgelegt, diese Datensätze im gesamten Behandlungsprozess zu vernetzen.
Das bedeutet, dass Hausärzte, Krankenhausärzte, Apotheker, Gemeindeschwestern und andere an der Patientenversorgung beteiligte Fachkräfte auf dieselbe Patientenakte zugreifen können. Der gemeinsame Zugriff auf Informationen trägt dazu bei, unnötige Untersuchungen zu vermeiden, Verschreibungsfehler zu verhindern und eine besser koordinierte Versorgung zwischen den verschiedenen Diensten zu fördern.
Der Grad der Interoperabilität variiert innerhalb des NHS. Einige Organisationen können Informationen direkt über integrierte Systeme austauschen, während andere auf regionale Austauschplattformen oder eingeschränktere Datenverbindungen zwischen den Anbietern angewiesen sind.
Was enthält eine elektronische Patientenakte?
Eine elektronische Patientenakte (EHR) enthält einen umfassenderen Informationsumfang als eine digitale Patientenakte einer einzelnen Praxis. Sie kombiniert Daten aus verschiedenen Gesundheitseinrichtungen, um ein vollständigeres Bild der Krankengeschichte eines Patienten zu ermöglichen.
Je nach den mit der Patientenakte verbundenen Systemen kann eine elektronische Patientenakte Folgendes umfassen:
- Hausarztakten, einschließlich Konsultationen, Überweisungen, Allergien und Rezepte
- Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus und Briefe der ambulanten Klinik
- Ergebnisse von Diagnosetests aus Laboren und bildgebenden Verfahren
- Impf- und Vorsorgehistorie
- Medikamentenaufzeichnungen von öffentlichen Apotheken
- Akten des psychiatrischen Dienstes
- Informationen zu Gemeinwesen und sozialer Betreuung durch integrierte Systeme
Die in einer elektronischen Patientenakte (EHR) verfügbaren Informationen hängen vom Integrationsgrad der NHS-Systeme in der jeweiligen Region ab. Unvollständige Interoperabilität zwischen Anbietern stellt weltweit weiterhin eine Herausforderung für Gesundheitssysteme dar. Im NHS beispielsweise nutzen nicht alle Organisationen vollständig interoperable Plattformen, und Ärzte können je nach lokalen Regelungen und Zugriffsberechtigungen möglicherweise nur ausgewählte Teile der Patientenakte einsehen.
Der Zugriff auf Daten aus elektronischen Patientenakten (EHR) unterliegt den Datenschutzgesetzen und Informationsmanagementrahmen der jeweiligen Rechtsordnung. In Großbritannien beispielsweise umfasst dies den Data Protection Act 2018 und die britische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie rollenbasierte Zugriffskontrollen, die festlegen, welche Informationen einzelne Angehörige der Gesundheitsberufe einsehen dürfen.
Wie werden elektronische Patientenakten im gesamten NHS implementiert?
Der NHS hat die Einführung elektronischer Patientenakten zu einem zentralen Bestandteil seiner Strategie der digitalen TransformationDas langfristige Ziel besteht darin, Klinikern in allen Bereichen des Gesundheitswesens Zugang zu einer gemeinsamen, aktuellen Übersicht über Patienteninformationen zu ermöglichen.
Diese Arbeit wird durch verschiedene nationale und regionale Programme unterstützt, darunter:
- Gemeinsame Patientenakten (ShCRs)
Gemeinsame Pflegeakten Dabei handelt es sich um regionale NHS-Programme, die Informationen von Hausarztpraxen, Krankenhäusern, Gemeindeeinrichtungen, Anbietern von psychischen Gesundheitsdiensten und Organisationen der Sozialfürsorge in einer einzigen Patientenakte zusammenführen, auf die autorisierte Kliniker, die an der Behandlung eines Patienten beteiligt sind, zugreifen können.
Diese Systeme dienen der Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Organisationen innerhalb desselben lokalen Gesundheitssystems. Struktur und Umfang gemeinsam genutzter Patientenakten variieren je nach Region und den beteiligten Systemen und Anbietern.
- Integrierte Versorgungssysteme (ICS)
Integrierte Versorgungssysteme (ICS) Die 36 regionalen Partnerschaften, die für die Koordinierung der Gesundheits- und Pflegedienstleistungen in ganz England zuständig sind, wurden durch die Verordnung über integrierte Pflegegremien (Einrichtung und Abschaffung) 2026 (Integrated Care Boards (Establishment and Abolition) Order 2026) eingerichtet und traten am 1. April 2026 in Kraft. Die Verbesserung der Interoperabilität zwischen den Gesundheitsdienstleistern ist eine Kernanforderung der ICS-Planung und der digitalen Entwicklung.
Integrierte Versorgungssysteme (ICS) beaufsichtigen viele lokale Programme zur Verbesserung des Datenaustauschs zwischen Krankenhäusern, Hausarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und Sozialdiensten. Größere ICS unterhalten ortsbezogene Partnerschaften, die integrierte Dienstleistungen für Gebiete innerhalb des ICS, wie beispielsweise Städte oder Bezirke, erbringen. Dabei arbeiten der Nationale Gesundheitsdienst (NHS), die Kommunen, der gemeinnützige Sektor, Sozialunternehmen und andere lokale Organisationen eng mit der Bevölkerung zusammen.
- NHS-App
Das NHS-App Gewährt Patienten Zugang zu Teilen ihrer eigenen Gesundheitsdaten, einschließlich Hausarztakten, Medikamenten, Testergebnissen und Termindetails, sofern diese Dienste von ihrer Praxis aktiviert wurden.
Die App ist Teil des NHS-Ansatzes zur Verbesserung des Patientenzugangs zu digitalen Gesundheitsdienstleistungen und zur Erhöhung der Sichtbarkeit persönlicher Gesundheitsinformationen.
Die Einführung elektronischer Patientenakten (EHR) verläuft in den verschiedenen NHS-Kliniken und -Regionen weiterhin sehr unterschiedlich. Die meisten Hausarztpraxen nutzen digitale Kliniksysteme, während sich die Krankenhäuser in unterschiedlichen Phasen der Implementierung von EPR-Plattformen (elektronische Patientenakten) befinden. Weitere Partner werden laufend eingebunden, und die vollständige Interoperabilität über alle NHS-Versorgungseinrichtungen hinweg bleibt eine fortlaufende Entwicklungspriorität.